[Verschoben] Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Wissenschaftsfreiheit

Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit sind in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Als Schlagworte werden sie oft nur getrennt voneinander verhandelt, in der Praxis stehen sie sich aber dynamisch und nicht immer widerspruchsfrei gegenüber.

Mit Workshops für Schüler:innen und einer öffentlichen Podiumsdiskussion beleuchten die BBAW und „Reporter ohne Grenzen“ das Verhältnis der drei Freiheiten zueinander.

Ein Beitrag des Jahresthemas 2023 | 24 „Projekt: Aufklärung!“ zum Programm „Perspektive: FREIHEIT“ der Union der deutschen Wissenschaftsakademien im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.


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