
Dem universellen Anspruch der Menschenrechte steht die tatsächlich beobachtbare historisch-kulturelle Vielfalt partikularer moralischer Vorstellungen in der Welt gegenüber. Aus normativer Perspektive scheint es nur zwei Möglichkeiten zu geben: Entweder lässt sich der universelle Anspruch der Menschenrechte letztlich nicht begründen, weil die Vielfalt moralischer Vorstellungen eine berechtigte Vielfalt ist. Oder es muss angenommen werden, dass die Vielfalt moralischer Vorstellungen ein Anzeichen für die Verbreitung moralischen Irrtums ist: Wer dem berechtigten Anspruch der Menschenrechte nicht gerecht wird, liegt, moralisch betrachtet, schlicht falsch. Die Hypothese des Workshops ist, dass beide Optionen gleichermaßen unbefriedigend sind. Daraus erwächst die Aufgabe, eine Mittelposition zu formulieren, die sowohl dem universellen Anspruch der Menschenrechte als auch der Vielfalt moralischer Vorstellungen gerecht wird.
10.00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Gerhard Ernst
Stuttgart
Jan-Christoph Heilinger
Berlin
10.15 Uhr
Die Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte – protestantische Genealogien und historische Soziologie
Matthias Koenig
Göttingen
11.15 Uhr
Menschenrechte und Konstitution. Über eine Grundbedingung der Politik
Volker Gerhardt
Berlin
12.15 Uhr
Von der Universalisierung und Partikularisierung von Normen. Sozialanthropologische Überlegungen zu Normgeltung als sozialem Prozess
Julia Eckert
Bern
13.00 Uhr
Mittagspause
14.15 Uhr
Universale Menschenrechte – partikulare Moral. Eine protestantische Sicht
Friedrich Lohmann
Berlin
15.15 Uhr
Welcher Begründung bedürfen die Menschenrechte, um universal zu sein?
Julian Nida-Rümelin
München
16.15 Uhr
Universelle Menschenrechte und moralische Vielfalt
Gerhard Ernst
Stuttgart
17.00 Uhr
Schlusswort
Neuerscheinung:
Gerhard Ernst/ Stephan Sellmaier (Hg.): Universelle Menschenrechte und partikulare Moral, Stuttgart: Kohlhammer, 2010.
Die Tagung wird gefördert durch die Udo Keller Stiftung.