Das Kleistjahr 2011 hat die Republik und uns mit Heinrich von Kleist überschüttet. Meistens in der Form, dass wir lasen, sahen, hörten, was Künstler, Schriftsteller, Professoren und einfache Liebhaber von oder über Kleist gelesen haben oder gelesen haben wollten. Die wenigsten haben allerdings das 200. Todesjahr zum Anlass genommen, Kleists Texte noch einmal oder wieder einmal oder zum ersten Mal zu lesen. Die zweite Hand liefert uns in der Regel, was wir benötigen. Es sei denn, man wird gebeten, selbst zu lesen. Ist die Bitte obendrein mit einem speziellen Auftrag verbunden, kann man nicht umhin.
Dieter Simon sollte prüfen, ob Heinrich von Kleist den Juristen der Gegenwart noch etwas zu sagen hat und was das gegebenenfalls sein könnte. Was er herausfand und weshalb er glaubt, dass auch Nichtjuristen noch 2012 und fürderhin den Dichter aufmerksam lesen sollten, ist Gegenstand des Vortrags.
Dieter Simon, geboren 1935 in Ludwigshafen ist Rechtshistoriker und Rechtstheoretiker. Von 1968 bis 1991 war er Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht und Römisches Recht an der Universität Frankfurt am Main, ab 1980 bis 2003 Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. In dieser Zeit hatte er von 1989 bis 1992 den Vorsitz im Wissenschaftsrat inne. Der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stand er von 1995 bis 2005 als Präsident vor. Seit 1996 lehrt Dieter Simon Rechtsgeschichte und Rechtstheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Begrüßung
Günter Stock
Akademiepräsident
Heinrich von Kleist oder die Ohnmacht des Rechts
Dieter Simon
Rechtshistoriker und Rechtstheoretiker
Akademiemitglied