Mehr als sechs Millionen Deutsche sind ungewollt kinderlos. Dank der rasanten Entwicklung in der internationalen Fortpflanzungsmedizin könnte heute der Kinderwunsch oft auch dann noch erfüllt werden, wenn es auf dem natürlichen Weg nicht funktioniert. Doch in Deutschland gilt ein fast 30 Jahre altes Embryonenschutzgesetz (ESchG), das viele Behandlungen nicht erlaubt. Ärzte bezeichnen die aktuelle Gesetzeslage aus wissenschaftlicher Perspektive als antiquiert, Medizinethiker als ungerecht. Und Juristen beklagen seit Langem, dass es für erhebliche Rechtsunsicherheit sorge.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben im Juni diesen Jahres deshalb eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie eine umfassende Neuregelung der Reproduktionsmedizin und zusätzlich ein einheitliches Fortpflanzungsgesetz in Deutschland fordern.
Denn es gilt nicht nur zu klären wie behandelt werden darf, sondern auch wer. Krankenkassen übernehmen Kosten nur dann, wenn ein Paar verheiratet ist. Und jung. Und heterosexuell. Das schließt viele Menschen aus.
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BEGRÜSSUNG
Martin Grötschel
Akademiepräsident
PODIUM
Annika K. Ludwig
Gynäkologin, Praxis für Frauengesundheit und Pränatalmedizin,
Hamburg
Birgit Mayer-Lewis
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Staatsinstitut für Familienforschung,
Universität Bamberg
Jochen Taupitz
Geschäftsführender Direktor, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
MODERATION
Ulrich Blumenthal
Redakteur „Forschung aktuell“, Deutschlandfunk
Andreas Sentker
Leiter Redaktion Wissen, DIE ZEIT