Der Text, der gemeinsam von Altpräsident Dieter Simon und Diether R. Reinsch (Freie Universität Berlin) erneut kritisch ediert, erstmals ins Deutsche übersetzt, kommentiert und damit erst für verschiedenste Wissenschaftsgebiete erschlossen wurde, ist eine einzigartige Quelle für das Alltagsleben in Byzanz und die Rechtsgeschichte. Er eröffnet einen Blick auf die Privatrechtsverhältnisse und Straftaten in der byzantinischen Adelsgesellschaft des 11. Jahrhunderts.
Die Peira stellt im Wesentlichen Prozessentscheidungen des federführenden Richters am Obersten Reichsgericht in Konstantinopel zusammen. Verfasser ist ein nicht genannter Richterkollege, der viele Entscheidungen wörtlich oder in Auszügen zitiert. Der Text ordnet den Stoff, wie in Rechtsbüchern üblich, unter Sachtiteln an (insgesamt 75 mit zusammen ca. 1050 Unterkapiteln). Das Werk ist, abgesehen von einigen Fragmenten, nur in einem einzigen Codex aus dem 15. Jahrhundert überliefert; die bisher einzige Ausgabe stammt von Eduard Zachariä von Lingenthal (Leipzig 1856) und basierte auf einer sehr fehlerhaften Abschrift des erheblich fehlerhaften codox unicus.
Das Werk wird durch die Herausgeber vorgestellt. Es schließt sich eine Diskussion mit Akademiepräsident Christoph Markschies an.