1786 wurde er als Numismatiker in die Philologische Klasse der Akademie gewählt. Bei allen Themen, mit denen er sich wissenschaftlich befasst hat, u.a. die Selbstmordfrage, Prostitution, Kindstötung, Hygiene in Berlin, lag der Schwerpunkt auf der sozialen Verantwortung der Wissenschaft.
Ursula Goldenbaum (em. Professorin für Philosophie der Emory University in Atlanta, USA) und Hans-Uwe Lammel (Gastwissenschaftler am Institut für Geschichte der Medizin der Charité) stellen das historische Akademiemitglied vor.
DIE VERANSTALTUNGSREIHE
Immer am ersten Mittwoch des Monats präsentiert der Mittagssalon der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Persönlichkeiten und Themen aus der Akademie: Aktuelles & Informatives, Unterhaltsames & Überraschendes, Verdauliches & Schmackhaftes. Wir wünschen gute Unterhaltung und Bon Appétit!
* Wichtige Hinweise zur Veranstaltung*
Den Unkostenbeitrag für das Mittagessen inkl. Getränk (8 Euro) zahlen Sie bitte in bar vor Ort. Eine Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Übernahme der Kosten, die im Falle einer nicht fristgemäßen Abmeldung in Rechnung gestellt werden. Der Einlass beginnt eine halbe Stunde vor der Veranstaltung, bitte kommen Sie frühzeitig. Aufgrund der Hygieneregeln zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 kann es am Einlass zu Wartezeiten kommen. Für die Teilnahme sind folgende Nachweise nötig:
Für diese Veranstaltung gilt die 2G-Plus-Regel:
Der Einlass beginnt eine halbe Stunde vor der Veranstaltung, bitte kommen Sie frühzeitig. Aufgrund der Hygieneregeln zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 kann es am Einlass zu Wartezeiten kommen. Für die Teilnahme sind folgende Nachweise nötig (Nachweise über eine vollständige COVID-19-Impfung und/oder über Ihre Genesung müssen digital verifizierbar sein (QR-Code)):
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung (die letzte Impfung muss mind. 14 Tage zurückliegen) oder
- ein Nachweis über Ihre Genesung (das positive PCR-Testergebnis liegt mindestens 28 Tage jedoch maximal drei Monate zurück bzw. bei einer länger zurückliegenden Infektion in Verbindung mit mind. einer Impfung gegen Covid-19) und
- ein tagesaktueller negativer Testbescheid auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test).
- Die „2G-Bedingung zuzüglich Test“ gemäß § 9a wird geändert, so dass eine zusätzliche Testpflicht nur für Personen besteht, die sich drei Monate nach ihrer zweiten Impfung nicht haben boostern lassen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt folglich für
- Geboosterte (zeitlich unbegrenzt),
- frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate
- und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate.
Bitte halten Sie die entsprechenden Bescheide am Einlass bereit und beachten Sie weitere Sicherheits- und Hygienehinweise vor Ort.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung via untenstehendem Formular bis zum 28. März 2022 erforderlich. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftreten oder Sie keine Anmeldebestätigungsmail erhalten, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail .