20 Jahre nach dem Fall der Mauer blickt Michael Stolleis zurück auf die Juristenausbildung der DDR, in der das Öffentliche Recht nur eine Nebenrolle spielte. Die Normen der Verfassungen deckten sich von Anfang an nicht mit der Staatspraxis. Das Verwaltungsrecht wurde durch die Babelsberger Konferenz von 1958 marginalisiert und tauchte erst spät wieder offiziell auf, weil es für Leitungsfunktionen unverzichtbar schien. Trotz dieser Nebenrolle sind die Vorgänge der Verdrängung und Verformung des öffentlichen Rechts höchst aufschlussreich für die Wissenschaftsgeschichte und das Staatsverständnis der DDR.
Michael Stolleis präsentiert die Kurzfassung einer größeren Studie, die von 1945 bis 1989 reicht und deren Gegenstand das politisch gebundene, partiell aber durchaus bewegliche und in der DDR gelehrte öffentliche Recht bildet.
Vortrag
Michael Stolleis
Rechtshistoriker und Kommissarischer Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main, Akademiemitglied
Einführung
Dieter Simon
Rechtshistoriker und Rechtstheoretiker, Honorarprofessor der Humboldt-Universität zu Berlin, Akademiemitglied
Michael Stolleis wurde 1941 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Würzburg. 1967 wurde er in München promoviert, wo er sich 1973 auch habilitierte. Von 1974 bis 2006 war er Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, seit 1992 Direktor am dortigen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, das er seit 2007 kommissarisch leitet. Er ist Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften sowie zahlreicher anderer Akademien im In- und Ausland und Träger des Leibniz-Preises der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
18.30 Uhr