Zwischen Sprache und Recht gibt es zahlreiche Berührungen, die zu erforschen gleichermaßen von wissenschaftlichem wie von praktischem Interesse sind. So ist in den kontinentalen Rechtssystemen Europas die Rechtsfindung wesentlich an Normen gebunden, die vom Gesetzgeber schriftlich niedergelegt worden sind. Vor dem Hintergrund der Bindung des Rechts an die Sprache ist erstaunlich, daß es bisher noch nicht stärker zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechtswissenschaft und Sprachwissenschaft gekommen ist. Die Arbeitsgruppe sollte dazu beitragen, diesen Mangel zu beheben. Sie hatte zum Ziel, die Entstehung, Auslegung und Anwendung von Gesetzestexten interdisziplinär und unter Anwendung empirischer Methoden zu erforschen.