Hermann und Elise geborene Heckmann Wentzel-Stiftung

Antragstellung

Berechtigt, Vorschläge für die Verwendung der Stiftungsmittel oder Anträge auf Förderung einzureichen, sind die ordentlichen Mitglieder der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Hierzu wird ein formloser Antrag an die Stiftung gestellt, in dem der Inhalt und der Finanzbedarf des Projekts begründet werden. Der Finanzierungsplan muss auch Fördermittel, die von anderer Seite gegeben bzw. beantragt werden, angeben.

 

Die Stiftung legt die Anträge zunächst dem Akademiepräsidenten zur Stellungnahme vor, bevor das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Mittel entscheidet.

 

Anträge auf Förderung können jeweils bis Ende Februar des laufenden Jahres an die Stiftung gestellt werden. Eine Entscheidung wird i. d. R. auf der Kuratoriumssitzung im zeitlichen Umfeld des Leibniztages (Mai/Juni) gefällt. Der Antragsteller wird schriftlich über das Ergebnis der Kuratoriumsentscheidung informiert.

 

Bewilligung

Antragsteller, deren Förderanträge positiv bewertet werden, erhalten im Antragsjahr einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die Gelder stehen für 12 Monate ab Bewilligung zur Verfügung. Sollten die Mittel später benötigt werden, ist der Stiftungsvorstand einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu informieren. Die Mittel sind längstens für ein weiteres Jahr abrufbar. Danach erlischt der Förderanspruch.

 

Nach Abschluss des geförderten Vorhabens sind dem Kuratorium ein Abschlussbericht sowie ein Verwendungsnachweis (Abrechnung) vorzulegen.

 

Bei Fragen zu Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an den Stiftungsvorstand,
Frau Dr. Karin Elisabeth Becker (Kontakt).

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