Ordnung über die Verleihung der Leibniz-Medaille

Ordnung über die Verleihung der Leibniz-Medaille (PDF, 107KB) 

 

§ 1

(1) Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften verleiht die Leibniz-Medaille (im folgenden Medaille genannt) an Einzelpersönlichkeiten bzw. Arbeitsgruppen.


§ 2

Die Medaille wird verliehen

a) als Anerkennung für Verdienste um die Förderung der Wissenschaften,

b) als Anerkennung für wissenschaftliche Leistungen, die von Personen bzw. Personengruppen außerhalb ihrer Profession erbracht wurden.


§ 3

Es sollen jeweils nicht mehr als zwei Medaille verliehen werden.


§ 4

(1) Vorschlagsberechtigt sind alle Ordentlichen und Außerordentlichen Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder.

(2) Vorschläge sind, gegebenenfalls nach Erörterung in den zuständigen Klassen, mit einer Be­gründung versehen an den Präsidenten zu richten.

(3) Der Vorstand prüft die Vorschläge und legt einen oder gegebenenfalls mehrere mit einer Stellungnahme versehen dem Plenum zur Entscheidung vor.

(4) Das Plenum entscheidet, nachdem der Vorschlag bereits in einer vorangegangenen Sitzung beraten worden ist.


§ 5

(1) Die Verleihung der Medaille nimmt der Präsident anlässlich einer Festveranstaltung vor.

(2) Mit der Verleihung der Medaille (ausgeführt in Bronze mit einem Durchmesser von 5 cm und einer Darstellung eines Portraits von Wilhelm von Leibniz) ist die Aushändigung einer Urkunde verbunden.


vom Plenum beschlossen am 16. Dezember 1994

Kontakt
Dr. Karin Elisabeth Becker
Leiterin des Präsidialbüros
Präsidialbüro
Tel.: +49 (0)30 20370 241
becker@bbaw.de 
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