Rechtswissenschaft
Der 1870 in Berlin geborene Ernst Heymann studierte Rechtswissenschaften in Breslau. Nach Referendariat (1892) und Promotion (1894) habilitierte er sich dort 1896 mit einer Arbeit über das gesetzliche Verwandtenerbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach einem Extraordinariat in Berlin (1899) und Lehrstühlen in Königsberg (1902) sowie Marburg (1904) wurde H. 1914 auf den Lehrstuhl für Deutsches Recht an der Berliner Universität berufen. Zu H.s Arbeitsschwerpunkten gehörten Fragen des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts, des Urheberrechts, des internationalen Rechtsvergleichs sowie der Rechtsgeschichte. Seit 1921 leitete er zudem das Institut für Auslands- und Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät. Ab 1926 wirkte er als wissenschaftlicher Berater des neu gegründeten Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. 1937, nach dem erzwungenen Rücktritt des bisherigen Institutsdirektors Ernst Rabel, übernahm H. die Leitung dieses Instituts. Ohne Mitglied der NSDAP zu sein, hatte sich H. schon zuvor, vor allem als Dekan der Juristischen Fakultät 1933/34, aktiv an der nationalsozialistischen Umgestaltung der Juristischen Fakultät der Universität beteiligt.
Der Preußischen Akademie der Wissenschaften gehörte H. seit 1918 als Ordentliches Mitglied an. Zwischen 1926 und 1938 amtierte er als Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse. In der Akademie leitete H. verschiedene Unternehmungen, so das „Deutsche Rechtswörterbuch“, die „Deutsche Kommission“ und das „Rechtswörterbuch des Römischen Rechts“, das „Vocabularium Iurisprudentiae Romanae“. Zugleich vertrat und beriet er die Akademie als juristischer Sachverständiger in rechtlichen Angelegenheiten. Im April 1933 beschuldigte H., ohne Abstimmung mit den anderen Akademiesekretaren, in einer Presseerklärung den aus politischen Gründen aus der Akademie ausgetretenen Albert Einstein der antideutschen „Greuelhetze“. Mit dem späteren Akademiepräsidenten Theodor Vahlen und dem Mathematiker Ludwig Bieberbach bereitete er 1938 die Umgestaltung der Akademie nach nationalsozialistischen Vorstellungen vor. Als federführendes Mitglied der Satzungsänderungs-Kommission arbeitete er eine neue, am „Führerprinzip“ ausgerichtete Satzung aus. Sie wurde im Dezember 1938 von der Akademie angenommen und trat nach ministerieller Bestätigung im Juni 1939 in Kraft. Schon Ende Dezember 1938 war H. wie die anderen amtierenden Akademiesekretare zurückgetreten. Kurz danach übernahm er im neu gebildeten Präsidium, zunächst kommissarisch, das Amt des Vizepräsidenten der Akademie, das er bis Ende 1942 innehatte. Nachdem er ausgebombt worden war, übersiedelte H. im Herbst 1943 mit dem weiterhin von ihm geleiteten Kaiser-Wilhelm-Institut von Berlin nach Tübingen, wo er im Mai 1946 verstarb.