Wenn Sie die Förderziele der Heckmann Wentzel-Stiftung ebenso unterstützenswert finden wie wir, so können auch Sie zur Wissenschaftsförderung beitragen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie erste Informationen, welche Möglichkeiten Ihnen die Hermann und Elise geborene Heckmann Wentzel-Stiftung zum Engagement für die Wissenschaft bietet.
Für genauere Informationen sprechen Sie uns an! Gerne entwickeln wir zusammen mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ein erweitertes Förderkonzept. Der Stiftungsvorstand steht Ihnen für ein vertrauliches Gespräch und zur Beratung zur Verfügung.
Mit einer Zustiftung ab 5.000 Euro können Sie die Heckmann Wentzel-Stiftung auf einfache Art und Weise nachhaltig unterstützen. Ihr zugestifteter Betrag fließt dem Grundstockvermögen der Stiftung direkt zu und erhöht damit die Rendite und somit die jährlich verfügbaren Fördersummen.
Bei einer Zustiftung entfällt der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung. Auch um Vermögensverwaltung und Stiftungsarbeit müssen Sie sich nicht kümmern, diese erledigen die Stiftungsorgane der Heckmann Wentzel-Stiftung für Sie.
Steuerlich kann eine Zustiftung in Höhe von maximal 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser Spendenabzugsbetrag ist beliebig vortragsfähig.
Der Sonderausgabenabzug (§ 10b Abs. 1a EStG) bis zu 1 Million Euro gilt auch für Zustiftungen.
Bei einer Zustiftung von Todes wegen können Sie in Ihrem Vermächtnis die Höhe der Zustiftung festlegen. Die Zustiftung erfolgt erbschaftssteuerfrei.
Als Zustifter werden Sie Mitglied unserer Stiftungsgemeinschaft und regelmäßig über die Fördertätigkeiten informiert.
Wenn Ihnen ein wissenschaftliches Thema am Herzen liegt, das Sie zielgerichtet unterstützen möchten, dann bieten wir Ihnen ab einem Stiftungsbetrag von 100.000 € die Einrichtung eines Stiftungsfonds bei der Heckmann Wentzel-Stiftung an. Den Namen Ihres Stiftungsfonds wählen Sie selbst. Hier bietet sich zum Beispiel Ihr eigener Name oder das Thema Ihres Fonds an. Ihr gestifteter Betrag fließt dem Vermögen der Heckmann Wentzel-Stiftung zu und wird dort auf einem separaten Fondskonto verwaltet. Die Kosten für die Vermögensanlage werden von den Erträgen getragen.
Die Vermögenserlöse kommen ausschließlich dem von Ihnen gewählten Zweck zugute. Sollte der Zweck ein sehr aktueller oder zeitlich begrenzter sein, z. B. wenn ein unterstütztes Forschungsgebiet einer schnellen Wandlung unterliegt, so bietet sich evtl. eine zeitliche Zweckbindung an, nach deren Ablauf die Heckmann Wentzel-Stiftung Ihr gestiftetes Kapital auch für andere Zwecke verwenden darf. Auf diese Weise kann Ihr Fonds mit der Zeit gehen und die Forschungsentwicklung langfristig begleiten.
Steuerlich erwachsen Ihnen aus dem Stiftungsfonds dieselben Vorteile wie aus einer Zustiftung, inhaltlich haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Zweck und den Fondsnamen selbst zu bestimmen. Ihr persönlicher Stiftungsfonds könnte dann heißen:
Mustermannfonds bei der Hermann und Elise geborene Heckmann Wentzel-Stiftung
Über die Fördertätigkeiten Ihres Fonds werden Sie regelmäßig unterrichtet.